Friedhof Crostau
Unser heutiger neuer Friedhof öffnete im Jahr 1868 seine Pforten, als feststand, dass die neue Kirche nicht an diesem Standort erbaut wird. Die wachsende Einwohnerzahl machte es nötig, dem größeren Platzbedarf Rechnung zu tragen.
Heute - 150 Jahre danach - ändert sich die Bestattungskultur.
Viele junge Leute verlassen die Heimat und schlagen weit entfernt neue Wurzeln. Was über Jahrhunderte als unsere Geschichte und Kultur galt, löst sich in ungeahnter Weise auf und weicht individuellen Wünschen.
Das hat auch Auswirkungen auf die Art und Weise der Trauer und Friedhofskultur. Nicht alles ist und soll bei uns möglich sein. Aber im Sinne einer christlich verantworteten Bestattungskultur versuchen wir, den veränderten Wünschen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Bestattungs- und Grabformen entgegenzukommen.
Unser Friedhof ist christlich-evangelisch, doch er steht allen offen. Rechtsträger ist die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Crostau.
Unsere Verstorbenen sind nach christlicher Überzeugung nicht einfach weg. Sie schlafen und warten, dass Gott, der Herr, einmal über alle Recht sprechen wird. Sein Wille ist es, niemanden verloren gehen zu lassen,bei Christus sollen wir ewiges Leben finden. Wir glauben, dass Gott niemanden vergisst. Er kennt uns und ruft uns bei unserem Namen.
Jeder ist persönlich und namentlich angenommen. Deshalb gibt es hier auch keine anonyme, namenlose Bestattung. Jeder bleibt eine unverwechselbare Person, auch wenn er stirbt.Mit dem Tod ist nicht einfach alles aus.
Er ist viel mehr das Tor, durch das wir gehen auf dem Weg zu dem, der allem Lebendigen sein Leben einhaucht. Das ist unsere Hoffnung. Viele Menschen glauben heute nicht mehr an eine Auferstehung
von den Toten.
Aber wir bieten die Hoffnung als Hintergrund an,vor dem auch Anders- oder Nichtgläubige ihre Trauer bewältigen können. Wem der Glaube zum Trost wird, betritt die geweihte Erde des Friedhofes mit einem anderen Bewusstsein, auch mit einem Gefühl der Freude und Hoffnung.
Folgende Grabvarianten sind auf dem Friedhof möglich:
WAHLGRAB als Einzel- oder Doppelgrabstelle
- Grabstelle für Erd- u. Urnenbestattung
- Lage der Grabstätte ist wählbar
- pro Grablager eine Erd- u. Urnenbestattung möglich
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
- individuelle Grabgestaltung möglich
URNENGEMEINSCHAFTS-PFLEGEGRAB
- Gemeinschaftsgrab für eine begrenzte Anzahl von Menschen ohne Angehörige
- Lage der Grabstätte ist vorgegeben
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- keine individuelle Grabgestaltung (außer Schnittblumen in Steckvasen), die Pflege erfolgt durch den Friedhof
- Namensnennung auf gemeinsamen Grabmal
- einmalige Zahlung aller Gebühren
einheitlich gepflegtes REIHENURNENGRAB
- vorgegebene Grabstelle für eine Urnenbestattung
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- Grabgestaltung vorgegeben, individuell eine Schale, Gesteck o.ä. in entsprechender Größe
- einmalige Zahlung aller Gebühren
URNENGRABSTELLE
- Einzelgrabstelle für bis zu zwei Urnen
- Lage der Grabstätte ist beschränkt wählbar
- Nutzungsrecht kann verlängert werden
- individuelle Grabgestaltung möglich
REIHENGRABSTÄTTE
- Einzelgrabstelle für eine Sarg- oder Urnenbestattung
- Lage der Grabstätte ist vorgegeben
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- individuelle Grabgestaltung möglich
- Art der Einfassung vorgegeben
einheitlich gepflegtes EINZELERDGRAB
- vorgegebene Grabstelle für eine Erdbestattung
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- Grabgestaltung vorgegeben, individuelle Gestaltung soweit gewünscht und möglich bis zwei Schalen, Gestecke in entsprechender Größe
- einmalige Zahlung aller Gebühren
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Schirgiswalde.
Die genaue Adresse entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten.