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Sanierung des Kantorats

Im Zuge der Umsetzung des Nutzungskonzeptes für das Kantorat wurde im Jahr 2017 auf der Erdgeschoss-Ostseite im Kantorat ein WC, der Archivraum, ein kleiner Gemeinderaum/Probenraum fertiggestellt. Der als Küche geplante Raum im Erdgeschoss wurde einstweilen aber als Arbeitsraum genutzt.  Mittlerweile wurde der Arbeitsraum nicht mehr benötigt. So war die Einrichtung einer kleinen Küche, wie zuvor angedacht, nun möglich. Firma Innenausbau Heinke GmbH aus Crostau plante die Gestaltung der kleinen Küche. Im Februar 2022 wurden Möbel und Elektrogeräte durch ebendiese Firma Innenausbau Heinke GmbH eingebaut. Die Einrichtung der Küche war aber nur möglich geworden durch die großzügige Spendenzusage der Firma Innenausbau Heinke GmbH, welche einen großen Teil der Kosten der Kirchgemeinde Crostau schenkt. Dafür sprechen wir großen Dank und ein herzliches „Vergelt´s Gott“ aus.

Der Ausbau des Gemeinderaumes im Erdgeschoss Westseite des Kantorat war unser Sorgenkind. Firmen für das Bauhauptwerk zogen aus gesundheitlichen Gründen ihre Angebote zurück bzw. wir mussten Angebote wegen deutlich gestiegener Kosten ablehnen. Die Suche nach seriösen Firmen, welche die nötigen Arbeiten im Rahmen unserer Kostenschätzung ausführen konnten oder wollten, war langwierig. Durch Bauplanerin Frau Wünsche wurde Ende 2021 endlich eine Firma gefunden. Zusätzliche zur Drainage musste die Trockenlegung des feuchten Außenmauerwerks erfolgen. Erneuerung der Regenwasserleitung und Einbau einer F30 Beplankung als Feuerschutzdecke waren ebenso zusätzliche Arbeiten. Die Arbeiten zogen sich bis zum Kirchweihfest 2022 hin.
All diese Baumaßnahmen sind nur möglich geworden und werden nur möglich durch Ihre große Spendenbereitschaft und vornehmlich durch die Bewilligung der erheblichen LEADER-Fördermittel. Wir danken Ihnen für Ihre große Anteilnahme am Baugeschehen und Ihre für diese Projekte gespendeten Gelder.

Mit dem Erhalt unseres Kantorat und seiner Nutzung zu den verschiedenen Anlässen können wir langfristig die Gemeindearbeit auf sichere Grundlagen stellen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.